Neuigkeiten
Terminvergabe

Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:
Vergebene Termine müssen bei einer Verhinderung unbedingt mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden.
Andernfalls sind wir berechtigt, eine Ausfallgebühr in Höhe des Therapiesatzes privat in Rechnung zu stellen. Die Ausfallgebühr wird nicht von Ihrer Krankenversicherung übernommen. Gemäß bürgerlichem Gesetzbuch gilt das unabhängig von der Begründung für den Therapieausfall.
Bitte beachten Sie: Kurzfristig abgesagte bzw gar nicht abgesagte Termine dürfen NICHT mit einer Unterschrift abgegolten werden. Eine Unterschrift und die Abrechnung eines Ausfalls wäre strafrechtlich gesehen Versicherungsbetrug – welcher u. a. zum Entzug der GKV-Zulassung führen kann.
Hygiene-Regeln

Bitte beachten:
- Vor der Therapie bitte ich Sie darum, sich gründlich die Hände zu waschen und zu desinfizieren.
- Kommen Sie bitte erst kurz vor Ihrem Termin zur Praxis.
- Begleitpersonen sollten sich während der Therapie nicht im Wartebereich, sondern außerhalb der Praxis aufhalten.
- Bringen Sie bitte eigene Handtücher mit.
